Leistungen

Unsere Wohnungsgemeinschaften befinden sich im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, damit können wir gewährleisten, dass wir keine weiten Wege zu unseren WEG`s haben und somit eine individuelle Betreuung anbieten können.

Wir verwalten nach dem neuen WEG unsere Wohnungseigentümergemeinschaften und dies in allen Größenordnungen.
Die Verwaltertätigkeiten werden in den folgenden Gesetzen geregelt:

  • §19 Abs. 2 WEG
  • §24 Abs. 1,2,5,6,7 WEG
  • §27 Abs. 1 WEG
  • §28 Abs. 1,4 WEG

Unsere Tätigkeiten, die mit einem Verwaltervertrag abgeschlossen werden

  • Durchführung der Buchhaltung
  • Heiz- und Hauskostenabrechnung erstellen
  • Wirtschaftspläne erstellen
  • Organisation und Durchführung einer jährlichen ordentlichen ETV
  • Ausführung der beschlossenen Beschlüsse aus der ETV
  • Instandhaltung der Anlage mit Angebote einholen, überprüfen und beaufsichtigen
  • Rechnungskontrolle
  • Zahlungsverkehr (verwalten der gemeinschaftlichen Gelder und überwachen der Zahlungseingänge)

Jegliche Tätigkeiten, die nicht mit dem Verwaltervertrag abgeschlossen sind, werden gesondert berechnet.

Bei Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für die Verwaltung Ihrer Wohngemeinschaft. Bitte melden Sie sich bei uns und wir werden Ihnen das individuelle Angebot zukommen lassen.